Beschreibung Das hier zum Verkauf angebotene Freizeitgrundstück liegt idyllisch am Ortsrand von Schiffdorf. Sie suchen einen Platz um die Seele und/oder die Beine baumeln zu lassen, einen Ort für Entspannung oder auch zum Eigenanbau von Obst und Gemüse? Dann haben wir hier ein tolles Stück Natur für Sie, was nur darauf wartet, das wieder leben einzieht und in ein Oase verwandelt zu werden.
Durch ein großes Tor gelangt man auf das Grundstück, welches direkt hinter dem Tor das Abstellen eines Fahrzeuges auf einer gepflasterten Fläche ermöglicht. Im vorderen Drittel befindet sich der "Ziergarten" mit Blumenbeeten, Rasenfläche usw. Hier findet man auch einen Pumpensumpf, ein Gartenhaus sowie ein Gerätehaus. Durch ein Zauntor gelangt man in der hinteren Bereich, der durch höhere Bäume, Tannen und Rasenflächen geprägt ist.
Die Nutzung der Flächen richtet sich nach dem gültigen Bebauungsplan.
Ausstattung Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 "Zu den Moorhöfen" der Gemeinde Schiffdorf.
https://cuxland-gis.landkreis-cuxhaven.de/gisdata/b-plan/03352050_B025
https://cuxland-gis.landkreis-cuxhaven.de/gisdata/b-plan/03352050_B025_L
Lage Die Ortschaft Schiffdorf ist die zweitgrößte Ortschaft der aus insgesamt neun Ortschaften bestehenden Einheitsgemeinde. Hier befindet sich auch der Sitz der Verwaltung. Die Ortschaft grenzt unmittelbar an die Seestadt Bremerhaven und bietet aufgrund der Anbindung an die Autobahn 27 Gewerbetreibenden gute Ansiedlungsvoraussetzungen. Schöne Wohngebiete und eine gute Infrastruktur sowie die Nähe zur Seestadt Bremerhaven haben Schiffdorf wachsende Einwohnerzahlen beschert.
Die Gemeinde besteht neben der Ortschaft Schiffdorf aus acht weiteren Ortschaften. Die größte Ortschaft ist Spaden am nordöstlichen Rand Bremerhavens. Weitere Ortschaften sind Bramel, Laven und Wehden sowie Sellstedt, Wehdel, Altluneberg und Geestenseth.
Energieausweis
Bebaubar nach | kein Bauland |
Erschliessung | Teilerschlossen |
Bebaubar mit | Keine_Bebauung |
Energieausweis | es besteht keine Pflicht! |